Verrechnung

 

Für eine logopädische Behandlung (Muskel-Funktions-Therapie, Funktionelle Stimmtherapie) benötigen Sie eine Verordnung (Zuweisung) Ihres behandelnden Arztes. Diese ist ab dem Ausstellungstag einen Monat gültig. Achtung: Da ein Therapieblock meist 10 Einheiten umfasst, muss die Verordnung vor Behandlungsbeginn chefärztlich bewilligt werden! Das übernehme ich natürlich gerne für Sie! Bei mir als Wahllogopädin werden Sie als Privatpatient/in behandelt. Nach Bezahlung der Rechnung erhalten Sie von mir eine Honorarnote (Originalrechnung mit Zahlungsnachweis). Diese können Sie mit der bewilligten Originalverordnung bei Ihrer Sozialversicherungsanstalt einreichen. Die Höhe der Kostenerstattung ist je nach Kasse unterschiedlich geregelt und beträgt ca. 50 – 70% der Kosten. Sie können die Restkosten bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung („Lohnsteuerausgleich“) angeben. Unter bestimmten Voraussetzungen wirken sich diese steuermindernd aus. Nähere Auskünfte dazu erfragen Sie bitte bei Ihrem Finanzamt.

 

Tarife auf Anfrage 

 

Für Rhetorik/Persönlichkeits-Trainings und Bewerbungstrainings benötigen Sie keine ärztliche Verordnung. Sie können die Kosten bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung („Lohnsteuerausgleich“) angeben. Nähere Auskünfte dazu erfragen Sie bitte bei Ihrem Finanzamt.

 

Tarife auf Anfrage

 

 

Absagemodus

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, um telefonische Absage bis spätestens 19 Uhr des Vortages, damit ich den offenen Termin an andere Klienten vergeben kann. Bei unentschuldigter Versäumnis einer Einheit, wird Ihnen diese privat in Rechnung gestellt (keine Kostenrückerstattung der Krankenkasse). Ich bitte um Ihr Verständnis!